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Einführung der E-Rechnung bei STEX: Hintergründe und gesetzliche Regelungen

Ab sofort setzt STEX auf die E-Rechnung. Die ersten Kundenrechnungen werden ab dem 7. Oktober 2024 in elektronischer Form verschickt. Diese Umstellung ist Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen, die Prozesse zu digitalisieren und den Kundenservice weiter zu optimieren. Zudem folgt STEX damit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung, die den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen in Deutschland effizienter gestalten soll.

Hintergrund und gesetzliche Regelungen

Die Einführung der E-Rechnung ist Teil der europaweiten Digitalisierungsstrategie. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland im B2B-Bereich verpflichtend. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert und die Transparenz in Geschäftsprozessen erhöht werden. STEX setzt hierfür auf das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland), das eine strukturierte Datenübertragung ermöglicht und die Integration in bestehende Buchhaltungssysteme erleichtert. 

Das Ergebnis: Weniger Papierkram, eine schnellere Verarbeitung und eine übersichtlichere Buchhaltung. STEX setzt mit der Umstellung auf E-Rechnungen auf eine schnellere, sicherere und konforme Abwicklung von Rechnungen.

Für Sie ändert sich kaum etwas: Sie bekommen weiterhin wie gewohnt eine PDF-Datei Ihrer Rechnung. Zusätzlich stellen wir die Rechnung im ZUGFeRD-Format als separate Datei zur Verfügung.

Vorteile der E-Rechnung für unsere Kunden

Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für STEX-Kunden:

  • Transparenz: Mit der strukturierten Datenübertragung im ZUGFeRD-Format haben Sie alle Rechnungsinformationen im Blick, was die Weiterverarbeitung vereinfacht.
  • Umweltschonend: Durch den kompletten Wegfall von Papier und Postversand sparen wir Ressourcen und fördern nachhaltige Geschäftsprozesse.
  • Rechtssicherheit: Die E-Rechnung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und gewährleistet eine sichere und rechtskonforme Abwicklung.

Generelle Informationen

Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend für steuerbare Leistungen zwischen Unternehmen (B2B). Dabei muss die E-Rechnung der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Anerkannte Formate wie die „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ erfüllen diese Vorgaben und können in den Rechnungsstellungs- und -verarbeitungsprozessen genutzt werden.

Zeitplan und Übergangsregelungen:

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen für B2B-Umsätze auszustellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht zur E-Rechnung gilt für alle Unternehmen im Inland, unabhängig vom Umsatz.
  • Ab 1. Januar 2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Rechnungen in Papierform oder als PDF sind in diesem Zeitraum noch zulässig, jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers.

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